Haus Siebenbürgen Wohn- und Pflegeheim
Lernen Sie uns und unser Haus kennen
Herzlichen Dank für Ihr Interesse an unserer Einrichtung. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über unser Haus, unsere Lebens- und Dienstgemeinschaft sowie über unser Leistungsangebot.
Neuigkeiten
Stellenangebote

(23.01.2023) Wir freuen uns über Ihre Bewerbung als
Sachbearbeiter/in in der Buchhaltung m/w/d im Wohn- und Pflegeheim Haus Siebenbürgen in Wiehl-Drabenderhöhe.
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(23.01.2023) Wir freuen uns über Ihre Bewerbung als
Hauswirtschaftskraft m/w/d im Wohn- und Pflegeheim Haus Siebenbürgen in Wiehl-Drabenderhöhe.
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(12.05.2022) Wir freuen uns über Ihre Bewerbung als
Pflegefachkraft m/w/d im Wohn- und Pflegeheim Haus Siebenbürgen in Wiehl-Drabenderhöhe.
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Aktuelle Besuchsregelungen
Grundlage für die Regelungen zum Schutz vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus und von Besuchen in Pflegeheimen sind v.a. die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (CoronaAVEinrichtungen) in Verbindung mit der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) und der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) und das Infektionsschutzgesetz.
Wesentlicher Inhalt ist die Vereinbarung von Schutz vor Neuninfizierung der Bewohner*innen und Beschäftigten mit dem Recht auf Teilhabe und soziale Kontakte.
Folgende Regelungen gelten:
- Besuche müssen zur Vermeidung von Infektionsgefahren unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Richtlinien und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts organisiert und durchgeführt werden.
- Für Besuchende ist es erforderlich, aktuell einen Corona-Selbsttest gemacht zu haben. Nur mit negativem Ergebnis darf das Haus Siebenbürgen betreten werden. Es ist kein gesonderter Testnachweis durch Teststellen mehr notwendig. Der Selbsttest kann zu Hause durchgeführt werden.
- Besucher*innen mit einer Symptomatik, die auf eine COVID19-Erkrankung, Erkältung oder Grippe hindeuten können, dürfen das Haus Siebenbürgen nicht betreten.
- Für Besuch ist keine Terminvereinbarung erforderlich.
- Kostenlose Schnelltests werden ausschließlich für Besucher*innen auf Nachfrage im Pflegeheim durchgeführt.
- Alle Besucher*innen müssen die obligatorischen Hygienemaßnahmen einhalten:
- Beachten der Nieshygiene.
- Besucher*innen müssen sich vor dem Besuchskontakt die Hände desinfizieren.
- In der gesamten Einrichtung muss eine medizinische Maske getragen werden. Kann aus medizinischen Gründen keine Maske getragen werden, muss darüber eine schriftliche Bestätigung des Besuchenden unter Angabe des Grundes abgegeben werden. Für geimpfte/genesene Besucher*innen, die geimpfte/genesene Bewohner*innen besuchen, entfällt die Maskenpflicht.
- Besucher*innen müssen während des Besuchs einen grundsätzlichen Abstand von min. 1,5 m zu anderen Personen einhalten. Dies gilt nicht besuchte Personen, die über einen vollständigen Corona-Impfschutz verfügen oder gegenüber Personen, die mind. eine medizinische Maske tragen.
- Bewohner*innen dürfen das Pflegeheim alleine, mit ihrem Besuch oder mit anderen Bewohner*innen verlassen, wenn sie sich dabei an die Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung für den öffentlichen Bereich halten. Bewohner*innen sowie Besucher*innen tragen die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes während des Verlassens der Einrichtung.
Stand: 23.12.2022
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