Haus Siebenbürgen Wohn- und Pflegeheim
Lernen Sie uns und unser Haus kennen
Herzlichen Dank für Ihr Interesse an unserer Einrichtung. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über unser Haus, unsere Lebens- und Dienstgemeinschaft sowie über unser Leistungsangebot.
Neuigkeiten
Corona-Schutzimpfung im Wohn- und Pflegeheim Haus Siebenbürgen

(04.01.2021) Am 27. Dezember 2020 wurden die ersten Bewohner und Mitarbeiter im Haus Siebenbürgen gegen COVID-19 geimpft. Heimleiter Marcus van Breen berichtet:
"Wir sind sehr froh, dass unsere Einrichtung so früh ausgewählt wurde. Dass einer unserer Bewohner dann sogar der erste geimpfte im Oberbergischen Kreis geworden ist, war für unsere Einrichtung ein historischer Moment. Wir wünschen uns besonders, dass die Impfung Hoffnung verbreitet, die in dieser Coronakrise für alle sehr wichtig ist." mehr...
Aktuelle Besuchsregelungen im Lockdown ab 16. Dezember 2020
Grundlage für die Regelung von Besuchen in Pflegeheimen sind die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung - CoronaSchVO) in Verbindung mit der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (CoronaAVPflegeundBesuche) jeweils in der aktuellen Fassung. Wesentlicher Inhalt ist die Vereinbarung von Schutz vor Neuninfizierung mit dem Recht auf Teilhabe und soziale Kontakte.
Aufgrund des aktuell hohen Infektionsgeschehens mit Inzidenzzahlen über 200 im Oberbergischen Kreis werden weitergehende Einschränkungen zum Schutz unserer Bewohne-rinnen und Bewohner sowie Mitarbeitenden erforderlich:
- Besuche müssen zur Vermeidung von Infektionsgefahren unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Richtlinien und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts organisiert und durchgeführt werden.
- Es gibt feste Besuchszeiten:
täglich 8:45-11:45 / 14:45-17:45 Uhr im speziellen Besucherbereich
täglich 8:30-12:30 / 15:00-19:00 Uhr im Bewohner*innen-Zimmer
- Bewohner*innen können innerhalb der Besuchszeiten bis 1-mal täglich von max. 2 Per-sonen ausschließlich aus demselben Haushalt Besuch erhalten - ansonsten nur 1 Person. Das gilt auch für den Außenbereich.
- Besuche für Bewohner*innen bis einschl. Pflegegrad 3 finden ausschließlich in den Be-sucherbereichen Kapelle und Seminarraum unter der Kapelle statt. Für den Besuch im speziellen Besucherbereich ist kein Corona-Schnelltest erforderlich. Die Dauer des Besuchs ist auf max. 1 Stunde beschränkt.
- Besuche für Bewohner*innen mit Pflegegrad 4 und 5 können im Zimmer stattfinden. Der Besuch im Zimmer kann nur noch mit einem negativen Corona-(Antigen)Testergebnis erfolgen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Antigen-Schnelltests werden vor dem Besuch im Pflegeheim angeboten. Die Dauer des Besuchs ist auf die Besuchszeit be-grenzt.
- Gemeinsamer Aufenthalt in Gemeinschaftsbereichen des Pflegeheims (z.B. im Pavillon) ist nicht gestattet.
- Für jeden Besuch ist eine Terminvereinbarung erforderlich! Termine können telefonisch Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 - 11:00 Uhr unter der Telefonnummer 02262-99948696 gemacht werden. Ein Folgetermin kann erst nach Ablauf des Besuchstermins vereinbart werden. Die Vereinbarung von Reihenterminen ist nicht möglich.
- Bei allen Besucher*innen muss ein Kurzscreening mit Temperaturmessung (Infrarotmessung auf der Stirn) durchgeführt werden. Der Screening-Bogen muss komplett ausgefüllt und unterschreiben werden. Ohne Screening ist ein Besuch in unserem Pflegeheim nicht möglich.
- Besucher*innen mit einer Symptomatik, die auf eine COVID19-Erkrankung, Erkältung oder Grippe hindeuten können, dürfen unser Pflegeheim nicht betreten.
- Alle Besucher*innen müssen die obligatorischen Hygienemaßnahmen einhalten:
- Beachten der Nieshygiene
- Besucher*innen müssen sich vor dem Besuchskontakt die Hände desinfizieren
- In der gesamten Einrichtung muss eine FFP2-Maske getragen werden. Bestehen Gründe, dass eine FFP2-Maske nicht getragen werden kann, muss darüber eine schriftliche Bestätigung des Besuchenden unter Angabe des Grundes abgegeben werden. Die Maske darf nur im speziellen Besuchsbereich am Platz abgenommen werden.
- Besucher*innen müssen während des Besuchs einen grundsätzlichen Abstand von min. 1,5 m zur besuchten Person einhalten.
- Sofern während des Besuchs die besuchende Person eine FFP2-Maske und die besuchte Person mindestens einen Mund-Nase-Schutz nutzt und vorher sowie hinterher bei den beteiligten Personen eine gründliche Handdesinfektion erfolgt ist, ist die Einhaltung des Mindestabstands nicht erforderlich. In diesem Fall sind auch körperliche Berührungen zulässig. Während des Besuchs tragen Bewohner*in und Besucher*in die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes im Zimmer.
- Bewohner*innen werden Mund-Nasen-Bedeckungen bei Bedarf zur Verfügung gestellt.
- Bewohner*innen dürfen das Pflegeheim alleine, mit ihrem Besuch oder mit anderen Be-wohner*innen für die Dauer von bis zu 6 Stunden verlassen, wenn sie sich dabei an die Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung für den öffentlichen Bereich halten. Bewohner*innen sowie Besucher*innen tragen die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes während des Verlassens der Einrichtung.
- Bei tageweisen Abwesenheiten, von denen wir in diesem Jahr dringend abraten, ist eine Quarantäne im Zimmer von mind. 3 Tagen nach Rückkehr und Testungen zu Beginn sowie nach Ablauf der Quarantänezeit erforderlich.
Termine
Alle Termine...
S t e l l e n a n g e b o t e
Wir suchen zur Verstärkung unseres stationären Pflegeteams
Pflegefachkräfte (m/w).
Sie erwartet:
- eine Gemeinschaft, die Tradition und Offenheit lebt,
- ein zukunftsorientierter, verlässlicher Arbeitgeber,
- ein kompetentes und engagiertes Team.
Sie passen zu uns, wenn:
- Sie über fachliche Qualifikation und persönliche Kompetenz verfügen,
- Sie Freude daran haben, für ältere Menschen tätig zu sein,
- Sie verantwortungsbewusst an der Durchführung der Pflege und Betreuung von Senioren mitwirken möchten,
- Sie selbstständig und strukturiert arbeiten.
Einen freundlichen und zugewandten Umgang mit alten Menschen und deren Angehörigen, Flexibilität, Teamfähigkeit und Engagement setzen wir voraus.
Wir bieten Ihnen:
- eine leistungsgerechte Vergütung nach BAT_KF sowie eine entsprechende Zusatzversorgung,
- eine adäquate Einarbeitung,
- gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Wenn Sie mit sicherer Perspektive mitarbeiten wollen, senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung an:
Haus Siebenbürgen gGmbH
Marcus van Breen
Siebenbürger Platz 8
51674 Wiehl-Drabenderhöhe