Haus Siebenbürgen Wohn- und Pflegeheim
Lernen Sie uns und unser Haus kennen
Herzlichen Dank für Ihr Interesse an unserer Einrichtung. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über unser Haus, unsere Lebens- und Dienstgemeinschaft sowie über unser Leistungsangebot.
Neuigkeiten
Stellenangebot

(12.05.2022) Sie suchen eine berufliche Veränderung? Sie möchten mit Menschen in der Altenpflege zusammenarbeiten? Sie haben einen Anspruch an die Qualität pflegerischer Tätigkeit und möchten dafür Verantwortung übernehmen? Sie sind teamfähig und einfühlsam? Wir freuen uns über Ihre Bewerbung als
Pflegefachkraft m/w/d im Wohn- und Pflegeheim Haus Siebenbürgen in Wiehl-Drabenderhöhe.
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Weitere Impfungen im Wohn- und Pflegeheim Haus Siebenbürgen

(25.01.2021) Drei Wochen nach den ersten Impfungen wurden im Wohn- und Pflegeheim Haus Siebenbürgen die Folgeimpfungen durchgeführt. Mit demselben Impfteam fanden am 17. und 18.01.2021 erneut über 200 Impfungen statt.
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Corona-Schutzimpfung im Wohn- und Pflegeheim Haus Siebenbürgen

(04.01.2021) Am 27. Dezember 2020 wurden die ersten Bewohner und Mitarbeiter im Haus Siebenbürgen gegen COVID-19 geimpft. Heimleiter Marcus van Breen berichtet:
"Wir sind sehr froh, dass unsere Einrichtung so früh ausgewählt wurde. Dass einer unserer Bewohner dann sogar der erste geimpfte im Oberbergischen Kreis geworden ist, war für unsere Einrichtung ein historischer Moment. Wir wünschen uns besonders, dass die Impfung Hoffnung verbreitet, die in dieser Coronakrise für alle sehr wichtig ist." mehr...
Aktuelle Besuchsregelungen
Grundlage für die Regelungen zum Schutz vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus und von Besuchen in Pflegeheimen sind v.a. die
Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (CoronaAVEinrichtungen) in Verbindung mit der
Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) und der
Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) und das aktualisierte
Infektionsschutzgesetz.
Wesentlicher Inhalt ist die Vereinbarung von Schutz vor Neuninfizierung mit dem Recht auf Teilhabe und soziale Kontakte in Abhängigkeit vom Impfstatus der Mehrheit der Bewohner*innen und Beschäftigten.
Folgende Regelungen gelten:
- Besuche müssen zur Vermeidung von Infektionsgefahren unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Richtlinien und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts organisiert und durchgeführt werden.
- Es gibt feste Besuchszeiten: täglich 8:30-12:00 / 15:00-18:00 Uhr. Nur innerhalb dieser Zeiten sind Besuche möglich.
- Besucher*innen dürfen das Pflegeheim nur betreten, wenn eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vorliegt, das nicht älter als 24 Stunden sein darf. Diese Testpflicht gilt für alle Besucher*innen unabhängig vom Impfstatus.
Ein Selbsttest ist nicht ausreichend. Ein Schnelltest von anderer offizieller Stelle (z.B. Apotheke, Bürgertestzentrum etc.) wird akzeptiert.
- Für Besuch ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Der Besuch muss aber innerhalb der Besuchszeiten stattfinden.
- Vor jedem Besuch müssen die Kontaktdaten des Besuchenden zur Rückverfolgbarkeit erhoben werden.
- Außerdem muss bei allen Besucher*innen ein Kurzscreening mit Temperaturmessung (Infrarotmessung auf der Stirn) durchgeführt werden. Der Screening-Bogen muss komplett ausgefüllt und unterschrieben werden. Ohne Screening ist ein Besuch im Haus Siebenbürgen nicht möglich.
- Besucher*innen mit einer Symptomatik, die auf eine COVID19-Erkrankung, Erkältung oder Grippe hindeuten können, dürfen das Pflegeheim nicht betreten.
- Schnelltests werden ausschließlich für Besucher*innen zu folgenden Zeiten im Pflegeheim angeboten:
- Montag, Dienstag und Samstag 8:30 – 11:30 Uhr
- Mittwoch, Donnerstag und Freitag 15:00 – 18:00 Uhr
- Alle Besucher*innen müssen die obligatorischen Hygienemaßnahmen einhalten:
- Beachten der Nieshygiene.
- Besucher*innen müssen sich vor dem Besuchskontakt die Hände desinfizieren.
- In der gesamten Einrichtung muss eine medizinische Maske getragen werden. Kann aus medizinischen Gründen keine Maske getragen werden, muss darüber eine schriftliche Bestätigung des Besuchenden unter Angabe des Grundes abgegeben werden. Für geimpfte/genesene Besucher*innen, die geimpfte/genesene Bewohner*innen besuchen, entfällt die Maskenpflicht.
- Besucher*innen müssen während des Besuchs einen grundsätzlichen Abstand von min. 1,5 m zu anderen Personen einhalten. Dies gilt nicht besuchte Personen, die über einen vollständigen Corona-Impfschutz verfügen oder gegenüber Personen, die mind. eine medizinische Maske tragen.
- Bewohner*innen dürfen das Pflegeheim alleine, mit ihrem Besuch oder mit anderen Bewohner*innen verlassen, wenn sie sich dabei an die Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung für den öffentlichen Bereich halten. Bewohner*innen sowie Besucher*innen tragen die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes während des Verlassens der Einrichtung.
Stand: 26.11.2021
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